Seit dem Geschäftsjahr 2017 haben größere kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen eine Verpflichtung, nichtfinanzielle Erklärungen im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu erstellen. Nun steht eine erhebliche Erweiterung bevor: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese soll nicht nur die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen erhöhen, sondern auch den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausweiten. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium kürzlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie vorgelegt.
13.000 Unternehmen betroffen
Diese Neuerung betrifft nicht nur größere kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch Speditionshäuser und Logistikunternehmen. Schätzungen des Bundesjustizministeriums zufolge werden rund 13.000 deutsche Unternehmen von den erweiterten Berichtspflichten betroffen sein.
Der deutsche Gesetzgeber plant, dass der zukünftige Anwendungsbereich sich vor allem auf Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften erstreckt. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Jahresscheiben. Ab dem Jahr 2025 sollen daher alle Unternehmen, die bereits nach der aktuell geltenden NFRD berichtspflichtig sind, auch gemäß der neuen CSRD-Richtlinie über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird die Berichtspflicht auf alle Großunternehmen ausgeweitet. Aber was ist ein „Großunternehmen“? Unter Großunternehmen versteht der europäische Gesetzgeber Unternehmen, die zwei von drei Kriterien in Bezug auf Beschäftige, Bilanzsumme und Umsatz erfüllen. Demnach werden Unternehmen, die entweder mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, deren Bilanzsumme 25 Million Euro übersteigt oder mit einem Umsatz von über 50 Million Euro jährlich abschließen, berichtspflichtig.
Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen sollen auch kapitalmarktorientierte KMU (10 bis 249 Beschäftigte), die Wertpapiere an einem organisierten Markt herausgeben, ab dem Geschäftsjahr 2026 mit der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten beginnen. Spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028 wird dies auch für diese Unternehmen verpflichtend sein.
Standards und Leitfaden
Eine zentrale Anforderung für berichtspflichtige Unternehmen ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen für die individuelle Berichterstattung relevant sind. Das Ergebnis dieser Analyse variiert je nach Branche, Tätigkeitsfeld und Unternehmensstruktur. Dadurch werden die Daten bestimmt, die sowohl intern als auch extern erhoben werden müssen, um die Berichtsinhalte festzulegen. Der damit verbundene Aufwand ist beträchtlich und kann nicht pauschal abgeschätzt werden.
Eine einheitliche Methodik zur Messung, Quantifizierung und Überwachung von Treibhausgasemissionen ist entscheidend. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung zur Prozess- optimierung, sondern auch für die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Der weltweite Standard ISO 14083 zur Quantifizierung und Berichterstattung über Treibhausgasemissionen von Transportvorgängen bietet hierfür eine solide Grundlage. Er ersetzt die Europäische Norm 16258 und ermöglicht es Speditionshäusern und Logistikunternehmen, CO2-Emissionen globaler und regionaler Lieferketten mit sämtlichen Verkehrsträgern zu berechnen und zu bewerten.
Um diese Standards umzusetzen, hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden entwickelt. Dieser führt durch die spezifischen Anforderungen der ISO 14083 und bietet Hinweise zur Implementierung, Datenerhebungsmethoden, Berechnung, Interpretation der Ergebnisse und Kommunikation. Mitherausgeber dieses Leitfadens ist der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Die Zielgruppen umfassen Speditionen, Logistikdienstleister, Transportunternehmen und deren Kunden.
Die Einführung der CSRD und die verstärkte Fokussierung auf Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen für Unternehmen in Deutschland eine bedeutende Herausforderung dar. Die Berichterstattung wird nicht nur umfangreicher, sondern auch anspruchsvoller. Eine rechtzeitige Vorbereitung und die Nutzung unterstützender Leitfäden und Standards sind entscheidend, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. (fw)
Simon Brück ist gelernter Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen und beim DSLV verantwortlich für Umwelt-, Klima- und Energiepolitik