Straßenverkehr gehört zu den Sektoren, deren Treibhausgasemissionen mit der EU-Lastenteilungsverordnung reguliert werden.

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Europaparlament stimmt für neues Klimaschutzziel für Deutschland

17.03.2023

Das Europäische Parlament hat abschließend der EU-Lastenteilungsverordnung zugestimmt, in der festgelegt wird, wie stark die einzelnen Mitgliedsstaaten ihren Treibhausgasausstoß außerhalb des Emissionshandels – etwa im Straßenverkehr – bis 2030 reduzieren müssen. Deutschland bekommt wegen seiner Wirtschaftskraft mit die höchste Einsparvorgabe.

Bis 2030 muss Deutschland den CO₂-Ausstoß in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels gegenüber 2005 halbieren. Dazu gehören auch der Straßenverkehr, der inländische Schiffs-, Binnenschiffs- und Flugverkehr sowie der nicht elektrifizierte Bahnverkehr. Das nationale Ziel wird durch die EU-Lastenteilungsverordnung vorgegeben, die am Dienstag vom Europäischen Parlament mit 486 gegen 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen gebilligt wurde. Zur endgültigen Verabschiedung fehlt noch die Zustimmung des EU-Ministerrats, was als Formalie gilt. Unterhändler von EP und Rat hatten sich im November bereits auf einen Kompromisstext für die Verordnung geeinigt. Sie ist Teil des EU-Klimaschutzpakets „Fit for 55“.

Alle EU-Staaten gemeinsam müssen 40 Prozent Treibhausgase außerhalb des Emissionshandelssystems einsparen. Bisher lautet das Ziel 30 Prozent. Die nationalen Ziele sind je nach Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten unterschiedlich. Das von bisher 38 Prozent heraufgesetzte deutsche Ziel sei kompatibel mit dem, das sich die Bundesregierung 2021 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gesteckt hat, sagte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

VCD erwartet erneutes Verfehlen des deutschen Ziels

Spezielle Unterziele für den Verkehrssektor gibt es in der EU-Lastenteilungsverordnung nicht; im Klimaschutzgesetz, mit dem die bis 2030 angestrebte Treibhausgasreduktion in Deutschland gesetzlich geregelt ist, allerdings schon. Der ökologische Verkehrsclub VCD erwartet, dass Deutschland sein eigenes Einsparziel für den Verkehr 2022 zum zweiten Mal in Folge verfehlt hat. Das werde aus der Treibhausgas-Bilanz für 2022 hervorgehen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. März vorlegen werde, teilte der VCD mit.Der Expertenrat für Klimafragen werde dann Mitte April voraussichtlich dasselbe feststellen wie letztes Jahr: Das Bundesverkehrsministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. „Jede Tonne zu viel muss in den Folgejahren zusätzlich verringert werden“, sagte die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann. „Vom Zwischenziel für 2030 sind wir schon meilenweit entfernt.“

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe bisher nicht deutlich machen können, wie er das Klimaschutzgesetz einhalten will. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse die Sache nun selbst in die Hand nehmen und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, forderte Haarmann: „Das Klimaschutzgesetz ist eine Errungenschaft der SPD ­– sie hat es 2018 noch in der Großen Koalition mit der Union durchgesetzt. Höchste Zeit, dass sie auch dessen Einhaltung durchsetzt.“

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