Unternehmen in der EU dürfen ihre Produkte und Dienstleistungen künftig nur noch dann "grün", nennen, wenn sie solide Belege für ihre Aussagen haben. Damit soll "Grünfärberei" verhindert werden.

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EU-Richtlinie gegen Greenwashing verabschiedet

29.01.2024

Das neue Gesetz regelt, dass bestimmte Aussagen über die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen nicht mehr zulässig sind. Unter anderem betrifft das Programme zur Kompensation von Treibhausgasemissionen.

Unternehmen dürfen in der EU für ihre Produkte oder Dienstleistungen künftig nicht mehr mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ werben, wenn sie keine ausreichend anerkannten Beweise für die zugrunde liegende Umweltbilanz vorlegen. Entsprechende Verbote sind in einer „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher im grünen Übergang“ enthalten, die am Mittwoch vom Europäischen Parlament mit 593 gegen 21 Stimmen bei 14 Enthaltungen verabschiedet wurde. Zuvor hatten sich Parlament und EU-Staaten auf einen gemeinsamen Gesetzestext geeinigt. Wenn die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

„Besonders freue ich mich, dass Aussagen wie ,klimaneutral’ oder ,klimapositiv’ komplett vom Markt verbannt werden, die auf CO₂-Ausgleich basieren“, sagte Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des zuständigen EP-Binnenmarktausschusses. „Investitionen von Unternehmen in Klimaschutzprojekte sind willkommen, und weiterhin dürfen sie natürlich auch kommuniziert werden. Nur darf eben nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos, die Organisation einer Fußballweltmeisterschaft oder die Herstellung von Kosmetika selbst klimaneutral macht.“ Auch viele Logistiker verrechnen ihre Emissionen gegen vermeintlich eingesparte Mengen an CO₂ über den Kauf von Emissionsgutschriften des freiwilligen Kohlenstoffmarkts.

Weitere EU-Richtlinie soll Details regeln

Ergänzt werden soll das neue Gesetz noch durch eine „Richtlinie über grüne Werbeaussagen“ (Green Claims). Sie wurde im März 2023 von der EU-Kommission vorgeschlagen und wird derzeit von den Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert. Während das aktuell beschlossene Gesetz generelle Regeln für das Verbot bestimmter Werbebotschaften enthält, soll die Green-Claims-Richtlinie detaillierte Bedingungen für den Gebrauch umweltbezogener Aussagen in der Unternehmenskommunikation festlegen.

Die am Mittwoch beschlossene Richtlinie macht zudem Vorgaben für Aussagen über die Reparaturfähigkeit und die Lebensdauer von Produkten. Unter anderem sollen Verbraucher künftig auf einen Blick erkennen können, wie lange die gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche gewerbliche Garantien für ein Produkt gelten.

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