Bei seiner vorletzten Plenarsitzung vor den Europawahlen standen im Europäischen Parlament in Brüssel eine Menge Abstimmungen auf der Tagesordnung.

Bild: EU/Philippe Buissin

Europaparlament verabschiedet CO₂-Grenzwerte für Lkw

11.04.2024

Das Europäische Parlament billigte am Mittwoch die mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelten Vorschriften dafür, wie stark die CO₂-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge bis 2040 sinken müssen. Auf der Tagesordnung standen auch noch weitere Gesetzesvorhaben, die für den Verkehrssektor relevant sind.

Lkw mit über 7,5 Tonnen Gewicht, die in der EU neu zugelassen werden, dürfen ab 2040 im Flottendurchschnitt pro Hersteller nur noch höchstens 10 Prozent der CO₂-Menge von 2019 emittieren. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch mit 341 gegen 268 Stimmen bei 14 Enthaltungen eine mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelte entsprechende CO₂-Grenzwertverordnung für schwere Nutzfahrzeuge verabschiedet. Die Vorschriften bedeuten, dass der Großteil der Nutzfahrzeugflotten nach 2040 durch Elektro- oder Wasserstoffverbrennungsmotoren angetrieben werden muss. Mit großen Mengen von Verbrennungsmotoren, die mit nachhaltigen Biokraftstoffen oder synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) laufen, können wegen deren CO₂-Emissionen am Auspuff die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

E-Fuel-Zulassung soll früher geprüft werden

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der EU-Ministerrat noch abschließend zustimmen. Die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten haben dies Anfang Februar bereits getan. Um den Bedenken der Bundesregierung – präziser gesagt der FDP – Rechnung zu tragen, fügten sie dem Text noch einen neuen sogenannten Erwägungsgrund hinzu. Darin heißt es, dass die EU-Kommission ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung prüfen will, wie schwere Nutzfahrzeuge zugelassen werden könnten, die ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen fahren, und ob diese Treibstoffe über einen „Carbon Correction Factor“ angerechnet werden können, um die CO₂-Flottengrenzwerte einzuhalten.

Der Auftrag für eine solche Prüfung war im Gesetzestext bereits zuvor enthalten. Sie muss demnach verpflichtend bis spätestens 2027 erfolgen. Orientiert sich die – nach den Europawahlen neu zu bildende – EU-Kommission an dem rechtlich nicht verbindlichen neuen Erwägungsgrund, kann sie die Prüfung vorziehen, auf einen Zeitpunkt ab etwa Mitte 2025.

Vier neue Gesetze zur Sicherheit auf See

Das EP gab zudem für vier Gesetze abschließend grünes Licht, die Sicherheit im Seeverkehr und den Schutz der Meere vor Verschmutzung betreffen. Es geht dabei darum, EU-Vorschriften aus den Jahren 2005 bis 2009 zu überarbeiten:

  • Richtlinie zur Hafenstaatkontrolle

  • Richtlinie zur Flaggenstaatkontrolle

  • Richtlinie zur Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr

  • Richtlinie über die Verschmutzung des Meeres durch Schiffe.

Durch die Änderungen soll erreicht werden, dass sich die EU-Regeln noch enger an internationalen Vorschriften wie denen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO orientieren. Die überarbeiteten Vorgaben schafften ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung einer hohen Qualität der Schifffahrt und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schifffahrtssektors, hatte der Ministerrat nach dem Ende Februar mit dem EP ausgehandelten Kompromiss mitgeteilt. Gleichzeitig würden angemessene Kosten für die Betreiber und die Verwaltungen der Länder aufrechterhalten.

EP positioniert sich zur Emissionsmessung

Mit 349 zu 243 Stimmen bei 12 Enthaltungen haben die Europaabgeordneten am Mittwoch ihre Position zur geplanten Verordnung über die Berechnung von Transportemissionen (Count Emissions EU) festgelegt. Das geplante Gesetz soll für alle Verkehrsträger gelten. Es enthält Vorschriften, wie Unternehmen, die über durch den Transport verursachte Treibhausgasemissionen berichten, diese ermitteln müssen. Grundlage dafür soll die ISO-Norm 14083:2023 sein, mit der Emissionen „von der Energiequelle bis zum Rad“ (Well-to-Wheel) ermittelt werden. Ein Zwang zur Berechnung von Emissionen wird mit der Verordnung nicht angestrebt.

Die Europaabgeordneten wollen mittelfristig auch die Emissionen berücksichtigt sehen, die bei Produktion, Wartung und Entsorgung von Lkw, Zügen, Schiffen oder Flugzeugen entstehen. Sie fordern die EU-Kommission auf, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Methode für eine entsprechende Lebenszyklusanalyse zu erarbeiten.

Um kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der Berechnungsmethode zu erleichtern, fordert das EP zudem, ein vereinfachtes, kostenloses Berechnungstool zu entwickeln. Auch der Zugang zu der Norm soll kostenlos sein, und die Mitgliedsstaaten sollten Unternehmen finanziell dabei unterstützen, ihre Emissionen wo möglich konkret zu ermitteln, statt auf Durchschnittswerte zurückzugreifen.

Die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über den endgültigen Gesetzestext können beginnen, wenn sich das EP nach den Europawahlen neu konstituiert hat.

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